Unser Tip: Jetzt die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen! Sichern Sie sich Ihren Steuerbonus!
In der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Hierzu zählen auch die Graffitireinigung und Graffitientfernung.
In diesen Fällen ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20 v.H. der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, höchstens aber um 1.200,00 € pro Jahr, und pro Haushalt.
Vorraussetzung ist, dass entsprechende Rechnungen vorgelegt, und die Zahlung an den Dienstleister, z.B. durch Beleg des Kreditinstituts nachgerwiesen werden. Barzahlungen erfüllen die Vorraussetungen nicht. Ein pauschaler Ansatz ohne Beleg und Zahlungsnachweis ist nicht möglich.
Wir empfehlen die Beratung durch einen Steuerberater.